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Lesen Sie Anzeigen- und Angebotsbeschreibungen richtig! Lassen Sie sich nicht von persönlichen Wunschvorstellungen in die Irre führen. Ich habe auf dieser Seite ein paar Beispiele zusammen getragen, die Sie kritisch beurteilen sollten:

Sauberer Rundstempel
können auch nicht lesbare Eckstempel sein oder sonstige nicht prüfbare Stempel.

Saubere Zähnung
Das sagt erst einmal nicht viel aus (nicht schmutzig)! Vor allem nicht, dass die Zähnung auch einwandfrei ist (dies wäre ein treffenderer Ausdruck).

o.O. / ohne Obligo
steht häufig für verfälschtes, ungeprüftes oder manipuliertes Material. Bei teuren Stücken muss auf entsprechende Prüfungen geachtet werden, aber:

geprüft / Attest
reicht als Info auch nicht aus! Jeder kann prüfen und Atteste ausstellen! Die Referenz eines Prüfers des BPP (Bund Philatelistischer Prüfer) oder eines anderen (bekannten) Verbandes ist wichtig. z.B. "gepr. Schlegel"

Irrtum vorbehalten
bedeutet, dass sowohl die Beschreibung der Ware, als auch die Ware mit hoher Wahrscheinlichkeit falsch ist.

ungebraucht (ohne Falz) mit feinster Gummierung
ist auf keinen Fall postfrisch!! Hier wird die Gummierung repariert sein oder überhaupt ganz nachgummiert worden sein. Wenn jemand postfrische Ware anbietet, dann beschreibt er sie auch so!

Umtauschrecht
ist kein Rückgaberecht! Gehen Sie davon aus, dass Sie Ihr Geld nicht zurück bekommen.

Rückgaberecht
Hier muss genau auf die Formulierung geachtet werden. Der Zusatz "gegen Gutschrift" verheißt, dass Ihr Geld flöten ist. Der Zusatz "Bei falscher Beschreibung" ist zunächst einmal in Ordnung, wenn Sie die anderen Bestandteile der Beschreibung richtig zu deuten wissen!

 

Haben Sie noch ein paar Beispiele?

Schreiben Sie mir, damit ich sie ergänzen kann.

 

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Stand: 27. Mai 2004